Häufige Fragen
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen. Sollte Ihre Frage nicht aufgeführt sein, freuen wir uns über Ihre Nachricht!
Glasfaserausbau
Diese Frage können wir leider nicht pauschal beantworten. Gerne prüfen wir, ob Ihre Adresse bereits im nächsten Planungszyklus vorgesehen ist. Senden Sie uns gerne eine Anfrage über unser Kontaktformular, nutzen Sie unseren Rückrufservice oder rufen Sie uns an: 07531 803-4000.
Nein. Die Stadtwerke Konstanz verlegen bei jeder Bau- und Sanierungsmaßnahme Leerrohre, dies bedeutet jedoch nicht, dass umgehend ein Glasfaseranschluss möglich ist. Einen funktionierenden Anschluss können wir erst bereitstellen, wenn wir eine durchgängige Leerrohrverbindung bis in unsere nächste Telekommunikationsstation haben. Gerne prüfen wir, ob ein Anschluss an Ihrer Adresse möglich ist. Senden Sie uns als Hausbesitzer*in oder Hausverwalter*in gerne eine Anfrage über unser Kontaktformular, nutzen Sie unseren Rückrufservice oder rufen Sie uns an: 07531 803-4000.
Beim Vectoring wird ein Glasfaserkabel bis zum Multifunktionsgehäuse (kurz: MFG), dem großen grauen Kasten am Straßenrand, gelegt. Von dort aus wird die bestehende Kupferleitung für das letzte Stück zur Datenübertragung genutzt. Mögliche Datenraten von bis zu 100 Mbit/s werden durch die Reduzierung und Kompensation von Störeinflüssen auf den Anschlussleitungen der Teilnehmer*innen erzielt.
Layer-2-Bitsream ist eine Zugangstechnologie, bei der die Glasfaser bis zum Verteilerkasten verlegt ist und nur auf den „letzten Metern“ bestehende Kupferkabel benutzt werden. Dank dieser Technologie können die Stadtwerke nahezu jeden Haushalt in Konstanz und den Vororte mit Breitbanddiensten versorgen.
Die jeweilig an der Adresse verfügbare Bandbreite wird im Rahmen der Verfügbarkeitsabfrage ermittelt. Sie liegt bei mindestens 50 Mbit/s.
Gerne erläutern wir Ihnen die notwendigen Schritte in einem persönlichen Gespräch. Senden Sie uns gerne eine Anfrage über unser Kontaktformular, nutzen Sie unseren Rückrufservice, rufen Sie uns an: 07531 803-4000 oder schauen Sie in unserem Energiewürfel vorbei.
Wie die Glasfaser in Ihr Haus kommt, erfahren Sie hier.
Meine Bestellung, mein Vertrag
Natürlich. Füllen Sie hierfür einfach den Wechselauftrag aus, der Ihrer Bestellung beiliegt. Wir kümmern uns um alles weitere, übernehmen die Vertragskündigung bei Ihrem*Ihrer bisherigen Anbieter*in und beauftragen die Mitnahme Ihrer Rufnummer. Die Rufnummernübernahme ist bei uns kostenfrei. Bitte beachten Sie, dass Ihnen Ihr*e bisherige*r Anbieter*in eventuell einmalige Kosten hierfür in Rechnung stellt.
Nein. Mit dem Wechselauftrag übernehmen wir die Kündigung bei Ihrem*Ihrer bisherigen Anbieter*in für Sie. Sollte es sich jedoch um eine Sonderkündigung handeln, können wir dies leider nicht für Sie übernehmen.
Das ist von der Technologie, mit der wir Sie versorgen, abhängig. Bei einem Glasfaseranschluss ist dies möglich, hat jedoch bis zum Ende der Laufzeit bei dem*der bisherigen Anbieter*in doppelte Kosten zur Folge.
Da wir beim Vectoringverfahren die bestehende Kupferleitung nutzen, ist ein frühzeitiger Wechsel bei dieser Technologie leider nicht möglich. Hier muss die Kupferleitung erst von von Ihrem*Ihrer bisherigen Anbieter*in freigegeben werden. Dies geschieht in der Regel erst zum Vertragsende.
Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel zwischen dem 1. und 4. eines Monats. Der Rechnungsbetrag wird 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig.
Die Bandbreite kann jederzeit in Schriftform erhöht werden.
Die richtige Internetgeschwindigkeit hängt unter anderem von der Anzahl der internetfähigen Geräte ab. Wenn viele Geräte gleichzeitig im Netz sind, ist die Bandbreite schnell erschöpft. Um eine erste Empfehlung für die richtige Bandbreite zu bekommen, empfehlen wir Ihnen unseren Speed-Berater.
Nein. Die nachfolgende Mietperson kann einen Neuauftrag mit dem Auszugsdatum der Vor-Mietperson stellen und im Auftrag aufführen, wer die Vor-Mietperson ist. Ebenfalls bedarf es einer Kündigung der Vor-Mietperson mit entsprechendem Vermerk wer die nachfolgende Mietperson ist und zu welchem Termin der Vertrag „übergeben“ wird.
Ja, dieses beschreibt die Bundesnetzagentur wie folgt:
„Kann Ihr Anbieter die Leistung am neuen Wohnsitz nicht anbieten, sind Sie zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.“
Ihre Bestellungen bearbeiten wir innerhalb von ca. 2 Wochen und informieren Sie anschließend per E-Mail über die nächsten Schritte.