Logo SeeConnect

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel MAUSKLAR

§ 1 Veranstalter

  1. Veranstalter des Gewinnspiels ist die Stadtwerke Konstanz GmbH, Max-Stromeyer-Straße 21-29, 78467 Konstanz (Veranstalter).
  2. Die Teilnahme an diesem Gewinnspiel richtet sich nach den folgenden Teilnahmebedingungen.


§ 2 Teilnahmebedingungen

  1. Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Veranstalters, dessen Tochtergesellschaften oder Beteiligungen sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
  2. Die Teilnahme erfolgt durch das Basteln einer Maus mithilfe des „MAUSKLAR“-Flyers und das Einreichen eines Fotos der Maus innerhalb des Teilnahmezeitraums. Neukunden, die im Rahmen der Aktion einen SeeConnect-Vertrag abschließen, erhalten doppelte Gewinnchancen. Mitmachen dürfen jedoch alle Familien.
  3. Teilnahmeberechtigt sind alle Kitas und Grundschulen in Konstanz (Postleitzahlengebiet: 78462, 78464, 78465 und 78467).
  4. Die Teilnahme ist kostenlos.
  5. Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist vom 25.08.2025 (00:01 Uhr) bis zum 07.12.2025 (23:59 Uhr) möglich.
  6. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine Barablöse ist nicht möglich.
  7. Eine doppelte Teilnahme erhöht die Gewinnchance nicht.
  8. Das Gewinnspiel und die anschließende Verlosung stehen in keiner Verbindung zu Facebook/Twitter/Instagram und weiteren Social-Media-Kanälen.
  9. Über die Verlosung kann kein Schriftwechsel geführt werden.


§ 3 Abwicklung des Gewinnspiels

  1. Die Ermittlung der gewinnenden Schulen, Kindergärten oder Kindertagesstätten erfolgt per Zufallsprinzip durch ein Losverfahren.
  2. Die Gewinner-Einrichtungen werden bis spätestens zum 20.12.2025 (23:59 Uhr) per E-Mail oder postalisch benachrichtigt.
  3. Folgende Preise werden vergeben: 3x 1.000 € für eine Kita oder Grundschule nach Wahl der Teilnehmer*innen.
  4. Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten der Gewinner*innen. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns sind ausschließlich die Gewinner*innen selbst verantwortlich.


§ 4 Ausschluss von der Teilnahme

  1. Bei einem Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, Teilnehmer*innen von dem Gewinnspiel auszuschließen.
  2. Weiterhin behält sich der Veranstalter das Recht vor, Teilnehmer*innen auszuschließen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Des Weiteren können unwahre Personenangaben sowie der Einsatz von „Fake-Profilen“ zum Ausschluss führen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und/oder zurückgefordert werden.
  3. Die Teilnahme über Gewinnspielvereine oder Teilnahme- und Eintragungsdienste, automatisierte Teilnahmen oder mit Identitäten von Drittpersonen sind nicht gestattet.
  4. Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten oder übertragen werden. Der Gewinn ist weder auszahlbar noch ergänzbar oder änderbar. Sollte der Gewinn, gleich aus welchem Grunde, nicht zur Verfügung gestellt werden können, behält sich der Veranstalter vor, einen gleichwertigen Ersatzpreis zu vergeben.


§ 5 Vorzeitige Beendigung bzw. Abbruch des Gewinnspiels

  1. Der Veranstalter ist berechtigt, das Gewinnspiel vorzeitig abzubrechen, auszusetzen oder zu verändern, wenn unvorhergesehene, außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegende Umstände eintreten, die die ursprüngliche Durchführung erschweren oder für den Veranstalter unzumutbar machen. Hierzu gehören insbesondere, jedoch nicht abschließend, das nicht gestattete Eingreifen Dritter, technische Probleme mit Hard- und Software, die außerhalb des Machtbereichs des Veranstalters liegen, sowie Rechtsverletzungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiels stehen, hier insbesondere das manipulative Eingreifen in den Ablauf des Gewinnspiels.


§ 6 Datenschutz

  1. Der Veranstalter erhebt und nutzt die personenbezogenen Daten der Teilnehmer*innen ausschließlich im gesetzlich zulässigen Rahmen. Einzelheiten zur Art und zum Umfang der Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung, die Sie unter https://www.stadtwerke-konstanz.de/legal/datenschutz/ abrufen können.


§ 7 Haftung des Veranstalters

  1. Für eine Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die nachfolgenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen.
  2. Der Veranstalter haftet unbeschränkt soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
  3. Weiter tritt eine Veranstalterhaftung für leicht fahrlässig verursachte Verletzungen von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglichen oder auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen, ein. Der Haftungsumfang beschränkt sich für den Veranstalter in einem solchen Fall jedoch bloß auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
  4. Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als den vorstehend benannten Pflichten.
  5. Die bezeichneten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit des Produkts und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  6. Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkung des Veranstalters gilt ebenso für die persönliche Haftung von Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters oder dessen Arbeitnehmern.


§ 8 Schlussbestimmungen

  1. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des ins Deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts.
  3. Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon.

 

25.08.2025

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel SeeConnect

§ 1 Veranstalter

  1. Veranstalter des Gewinnspiels ist die Stadtwerke Konstanz GmbH, Max-Stromeyer-Straße 21-29, 78467 Konstanz (Veranstalter).
  2. Die Teilnahme an diesem Gewinnspiel richtet sich nach den folgenden Teilnahmebedingungen.


§ 2 Teilnahmebedingungen

  1. Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Veranstalters, dessen Tochtergesellschaften oder Beteiligungen sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
  2. Die Teilnahme erfolgt durch das vollständige Ausfüllen und Absenden des Newsletter-Anmeldeformulars auf der Website www.seeconnect.de/gewinnen innerhalb des Teilnahmezeitraums. Mit der Anmeldung erklärt sich die teilnehmende Person ausdrücklich damit einverstanden, werbliche Informationen von der Stadtwerke Konstanz GmbH per E-Mail zu erhalten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden, ohne dass dies Auswirkungen auf die Gewinnchance hat.
  3. Der Gewinn eines 6-monatigen SeeConnect Internettarifs hat je nach gewähltem Tarif einen Gegenwert von bis zu 400 Euro und ist ausschließlich für Personen möglich, die sich im Versorgungsgebiet von SeeConnect befinden und entweder bereits einen aktiven Internetvertrag haben oder im Rahmen des Gewinnspiels einen solchen abschließen. Bei Neukund*innen wird vor der Gewinnausschüttung wird die technische Verfügbarkeit am Wohnort geprüft. Sollte ein Anschluss dort nicht möglich sein, behalten sich die Stadtwerke Konstanz GmbH das Recht vor, eine andere Gewinnerin bzw. einen anderen Gewinner zu ermitteln.
  4. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine Barablöse ist nicht möglich.
  5. Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist vom 15.06.2025 (00:01 Uhr) bis zum 12.07.2025 (23:59 Uhr) möglich.
  6. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos.
  7. Eine doppelte Teilnahme erhöht die Gewinnchance nicht. Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt durch die Newsletter-Anmeldung zwischen dem 15.06.2025 (00:01 Uhr) bis zum 12.07.2025 (23:59 Uhr) und ausschließlich über das Newsletteranmeldeformular auf der Seite www.seeconnect.de/gewinnen. Newsletter-Anmeldungen über sonstige Anmeldeformulare können nicht berücksichtigt werden.
  8. Das Gewinnspiel und die anschließende Verlosung stehen in keiner Verbindung zu Facebook/Twitter/Instagram und weiteren Social-Media-Kanälen.
  9. Über die Verlosung kann kein Schriftwechsel geführt werden.


§ 3 Abwicklung des Gewinnspiels

  1. Die Ermittlung der Gewinner*innen erfolgt per Zufallsprinzip durch ein Losverfahren.
  2. Der/die Gewinner*in wird bis zum 19.07.2025 (23:59 Uhr) per E-Mail an die im Rahmen der Newsletter-Anmeldung angegebene Adresse benachrichtigt. Die Zustellung des Gewinns erfolgt – abhängig vom Gewinn – entweder in Form eines Gutscheincodes per E-Mail oder durch postalischen Versand an die vom/von der Gewinnerin nach Benachrichtigung mitgeteilte Versandadresse. Ein Versand erfolgt nur innerhalb Deutschlands.
  3. Folgende Preise werden vergeben: 1x 6-monatigen Internetvertrag im Wert von bis zu 400 Euro, 1x EDEKA BAUR Gutschein i.H.v. 250 Euro sowie 1x Wunschgutschein i.H.v. 50 Euro.
  4. Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten der Gewinner*innen. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns sind ausschließlich die Gewinner*innen selbst verantwortlich.


§ 4 Ausschluss von der Teilnahme

  1. Bei einem Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, Teilnehmer*innen von dem Gewinnspiel auszuschließen.
  2. Weiterhin behält sich der Veranstalter das Recht vor, Teilnehmer*innen auszuschließen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Des Weiteren können unwahre Personenangaben sowie der Einsatz von „Fake-Profilen“ zum Ausschluss führen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und/oder zurückgefordert werden.
  3. Die Teilnahme über Gewinnspielvereine oder Teilnahme- und Eintragungsdienste, automatisierte Teilnahmen oder mit Identitäten von Drittpersonen sind nicht gestattet.
  4. Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten oder übertragen werden. Der Gewinn ist weder auszahlbar noch ergänzbar oder änderbar. Sollte der Gewinn, gleich aus welchem Grunde, nicht zur Verfügung gestellt werden können, behält sich der Veranstalter vor, einen gleichwertigen Ersatzpreis zu vergeben.


§ 5 Vorzeitige Beendigung bzw. Abbruch des Gewinnspiels

  1. Der Veranstalter ist berechtigt, das Gewinnspiel vorzeitig abzubrechen, auszusetzen oder zu verändern, wenn unvorhergesehene, außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegende Umstände eintreten, die die ursprüngliche Durchführung erschweren oder für den Veranstalter unzumutbar machen. Hierzu gehören insbesondere, jedoch nicht abschließend, das nicht gestattete Eingreifen Dritter, technische Probleme mit Hard- und Software, die außerhalb des Machtbereichs des Veranstalters liegen, sowie Rechtsverletzungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiels stehen, hier insbesondere das manipulative Eingreifen in den Ablauf des Gewinnspiels.


§ 6 Datenschutz

  1. Der Veranstalter erhebt und nutzt die personenbezogenen Daten der Teilnehmer*innen ausschließlich im gesetzlich zulässigen Rahmen. Einzelheiten zur Art und zum Umfang der Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung, die Sie unter https://www.stadtwerke-konstanz.de/legal/datenschutz/ abrufen können.


§ 7 Haftung des Veranstalters

  1. Für eine Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die nachfolgenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen.
  2. Der Veranstalter haftet unbeschränkt soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
  3. Weiter tritt eine Veranstalterhaftung für leicht fahrlässig verursachte Verletzungen von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglichen oder auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen, ein. Der Haftungsumfang beschränkt sich für den Veranstalter in einem solchen Fall jedoch bloß auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
  4. Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als den vorstehend benannten Pflichten.
  5. Die bezeichneten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit des Produkts und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  6. Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkung des Veranstalters gilt ebenso für die persönliche Haftung von Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters oder dessen Arbeitnehmern.


§ 8 Schlussbestimmungen

  1. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des ins Deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts.
  3. Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon.

 

02.06.2025