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Nebenkostenprivileg: Das bedeutet die Abschaffung für Ihr Kabel-TV

Datum: 6. Februar 2024 Lesezeit: Kategorie: Allgemein Tags: Fernsehen, Hardware, IPTV, Kabelfernsehen, Receiver, Streaming
Ein junges Paar schaut gemeinsam fernsehen

Spätestens zum 1. Juli 2024 ändert sich die Abrechnung für Ihren Kabelfernsehanschluss. Die Gebühren dürfen dann nicht mehr automatisch über die Mietnebenkosten abgerechnet werden. Diese gesetzliche Änderung wird als Wegfall des sogenannten Nebenkostenprivilegs bezeichnet.

Um weiterhin ihr gewohntes Kabelfernsehen genießen zu können, sollten betroffene Mieterinnen und Mieter daher zeitnah ihren eigenen Vertrag mit SeeConnect abschließen.

Sie haben die Wahl: So versorgen wir Sie weiter



Was ändert sich durch den Wegfall der Umlage?

Wie es bisher war

Bisher haben viele unserer Kabelfernseh-Kundinnen und Kunden keinen direkten Vertrag mit uns abgeschlossen. Vielmehr hat ihr Vermieter über den TV-Empfang entschieden. Dafür haben Hauseigentümer*innen und Hausverwaltungen Sammelverträge mit dem Kabelnetzbetreiber abgeschlossen. Die entstehenden Kosten wurden über die Nebenkostenabrechnung auf alle Mieterinnen umgelegt und an die Kabelnetzbetreiber weitergeleitet, vergleichbar mit den Müllgebühren. Der Gesetzgeber spricht in diesem Zusammenhang vom sogenannten Nebenkostenprivileg.

Was sich spätestens zum 01.07. ändert

In den letzten 40 Jahren hat sich beim Kabelfernsehen einiges geändert: Das TV-Angebot ist nicht nur stetig gewachsen, sondern auch die Übertragungswege sind vielfältiger geworden. Um sicherzustellen, dass alle Fernsehzuschauerinnen und -zuschauer frei darüber entscheiden können, welches Angebot sie nutzen möchten, wird das Nebenkostenprivileg aufgehoben. So war es bislang möglich, dass Nutzer*innen, die von den Vorteilen unseres Streaming-Angebots profitieren wollten, trotzdem für den Kabelanschluss bezahlen mussten.

Aufgrund der Gesetzesänderung können alle Mieter*innen nun ab spätestens 1. Juli 2024 ihren eigenen Vertrag mit einem TV-Anbieter abschließen.



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Alle Mieterinnen und Mieter, die bisher in ihrer jährlichen Nebenkostenabrechnung einen Betrag für den Kabel-TV-Anschluss ausgewiesen bekommen haben, sind von der Änderung betroffen. Ihr*e Vermieter*in wird Sie rechtzeitig informieren, wann es bei Ihnen so weit ist. Die Umlage der Kabel-TV-Gebühren endet automatisch und eine gesonderte Kündigung ist nicht erforderlich. Um Ihnen einen reibungslosen Übergang ohne Versorgungsunterbrechung zu ermöglichen, empfehlen wir Ihnen, sich bereits jetzt für einen neuen TV-Tarif zu entscheiden.

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie ohne Unterbrechung weiterhin bestens zu versorgen!

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