Nebenkostenprivileg: Das bedeutet die Abschaffung für Ihr Kabel-TV
Spätestens zum 1. Juli 2024 ändert sich die Abrechnung für Ihren Kabelfernsehanschluss. Die Gebühren dürfen dann nicht mehr automatisch über die Mietnebenkosten abgerechnet werden. Diese gesetzliche Änderung wird als Wegfall des sogenannten Nebenkostenprivilegs bezeichnet.
Um weiterhin ihr gewohntes Kabelfernsehen genießen zu können, sollten betroffene Mieterinnen und Mieter daher zeitnah ihren eigenen Vertrag mit SeeConnect abschließen.
Was ändert sich durch den Wegfall der Umlage?
Wie es bisher war
Bisher haben viele unserer Kabelfernseh-Kundinnen und Kunden keinen direkten Vertrag mit uns abgeschlossen. Vielmehr hat ihr Vermieter über den TV-Empfang entschieden. Dafür haben Hauseigentümer*innen und Hausverwaltungen Sammelverträge mit dem Kabelnetzbetreiber abgeschlossen. Die entstehenden Kosten wurden über die Nebenkostenabrechnung auf alle Mieterinnen umgelegt und an die Kabelnetzbetreiber weitergeleitet, vergleichbar mit den Müllgebühren. Der Gesetzgeber spricht in diesem Zusammenhang vom sogenannten Nebenkostenprivileg.
Was sich spätestens zum 01.07. ändert
In den letzten 40 Jahren hat sich beim Kabelfernsehen einiges geändert: Das TV-Angebot ist nicht nur stetig gewachsen, sondern auch die Übertragungswege sind vielfältiger geworden. Um sicherzustellen, dass alle Fernsehzuschauerinnen und -zuschauer frei darüber entscheiden können, welches Angebot sie nutzen möchten, wird das Nebenkostenprivileg aufgehoben. So war es bislang möglich, dass Nutzer*innen, die von den Vorteilen unseres Streaming-Angebots profitieren wollten, trotzdem für den Kabelanschluss bezahlen mussten.
Aufgrund der Gesetzesänderung können alle Mieter*innen nun ab spätestens 1. Juli 2024 ihren eigenen Vertrag mit einem TV-Anbieter abschließen.
Entdecken Sie die attraktiven Angebote von SeeConnect
Alle Mieterinnen und Mieter, die bisher in ihrer jährlichen Nebenkostenabrechnung einen Betrag für den Kabel-TV-Anschluss ausgewiesen bekommen haben, sind von der Änderung betroffen. Ihr*e Vermieter*in wird Sie rechtzeitig informieren, wann es bei Ihnen so weit ist. Die Umlage der Kabel-TV-Gebühren endet automatisch und eine gesonderte Kündigung ist nicht erforderlich. Um Ihnen einen reibungslosen Übergang ohne Versorgungsunterbrechung zu ermöglichen, empfehlen wir Ihnen, sich bereits jetzt für einen neuen TV-Tarif zu entscheiden.
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie ohne Unterbrechung weiterhin bestens zu versorgen!
Ihre Fragen, unsere Antworten
Alle Mieterinnen und Mieter, die bislang Ihre TV-Versorgung über die Mietnebenkosten bezahlt haben, sind von der Umstellung betroffen. Wann es bei Ihnen soweit ist, wird Ihnen Ihr Vermieter, in der Regel per Post, mitteilen. Der späteste Termin zur Umstellung ist der 30.06.2024.
Wann die Abrechnung Ihrer TV-Versorgung über die Mietnebenkosten endet, teilt Ihnen Ihr Vermieter mit. Wir empfehlen Ihnen, zeitnah einen eigenen Folgevertrag abzuschließen, damit Sie Ihr gewohntes TV-Erlebnis ohne Unterbrechung genießen können. Auch wenn Sie frühzeitig einen Vertrag abschließen, haben Sie keine doppelten Kosten zu befürchten. Ihr neuer Vertrag beginnt erst, wenn Sie Ihre TV-Versorgung nicht mehr über die Mietnebenkosten bezahlen.
Nein, Sie können auch weiterhin mit der gewohnten Technik fernsehen. Auch ein Sendersuchlauf oder andere Einstellungen sind nicht notwendig.
Nein. Da die TV-Versorgung vertraglich zwischen uns und Ihrem Vermieter abgeschlossen ist, müssen Sie nicht kündigen.
Ohne eigenen Vertrag wird der Fernsehempfang über das Kabelnetz nach der Umstellung eingestellt.
Die Mietnebenkosten reduzieren sich durch das Beenden der bisherigen Abrechnung. Da Ihr Vermieter einen individuellen Sonderpreis für Ihren bisherigen Fernsehvertrag mit uns vereinbart hat, können die Kosten gegebenenfalls dennoch steigen. Unser Kabelfernsehen erhalten Sie im Basis-Paket bereits ab 9,90 Euro/Monat.